ZAHNARZTLÜGE"Der Patient kam bereits mit Schmerzen in die Behandlung" Die Lügen der ZÄ sind mannigfaltig. Eine der dreistesten Lügen ist, dass ein Zahnpatient bereits zu Beginn der Behandlung über Schmerzen geklagt habe. Diese LÜGE wird immer dann ins Feld geführt, wenn bei der Behandlung Fehler unterlaufen sind, die während der Behandlung Schmerzen ausgelöst haben und/oder als Folge der Behandlung eingetreten sind. Wenn der schmerzbeladene Patient den ZA zur Rede stellt, wird dieser alle abstreiten, so dass der Patient gegen den ZA auf offiziellem Wege vorgehen muss. Grundsätzlich wird in solchen Fällen von ZÄn behauptet, die Schmerzen seien bereits bei Beginn der Behandlung vorhanden gewesen. Der Unterschied ist deutlich bzw. es wird aus dem Unterschied "kein" Unterschied gemacht: Kommt ein Zahnpatient mit Schmerzen in die Behandlung, steht der ZA als "Heiler" da, der dem armen Schmerzpatienten mit seiner Zahnbehandlung die Schmerzen nehmen will. Der ZA steht GUT da. Auch wenn der Patient durch die Behandlung "noch nicht" schmerzfrei zu bekommen war. In jedem Fall kann der ZA behaupten - und das macht er auch - , dass er nicht der Verursacher der Schmerzen war. Dass es zwar bedauerlich ist, die Schmerzen nicht beseitigt haben zu können, aber ein ZA sei ja auch "nur ein Mensch". Ist es aber so, dass der Zahnpatient ohne Schmerzen in die Behandlung gekommen ist und diese werden erst durch die Behandlung des ZAs ausgelöst, steht der ZA SCHLECHT da. Also muss der ZA in jedem Fall behaupten - und das macht er auch - , die Schmerzen hätten bei Beginn der Behandlung bestanden. Dass es zwar bedauerlich ist, die Schmerzen nicht beseitigt haben zu können, aber ein ZA sei ja auch "nur ein Mensch". Sie können nicht nachweisen, dass erst die Behandlung durch den ZA Schmerzen ausgelöst hat oder eine Folge davon ist. Also behauptet der ZA, Sie seien mit Schmerzen in die Behandlung gekommen: Und damit kommt ein ZA immer durch, weil man das nicht nachweisen kann. In solchen Fällen wird auch nachträglich die Dokumentation manipuliert, so dass die Behauptungen (Lügen) des ZAs auch "dokumentiert" sind. Sie haben, lieber Zahnarztgeschädigter keine Handhabe. Denn aus guten Gründen wird Ihnen eine Dokumentation immer erst - wenn überhaupt - ausgehändigt, wenn der ZA schon ganz genau weiß, was Sie ihm vorwerfen. Dann weiß er auch ganz genau was und wo er in der Dokumentation "anpassen" muss. Es ist überhaupt keine Frage, dass sich solche üblichen Verhaltensweisen der ZÄ ändern müssen. Und dafür müssen sich Zahnarztgeschädigte einsetzen, an oberster Stelle. Welche besonders dreiste Lüge dieser Art bei mir bis zum BGH von einer Zahnklinik durchgezogen wurde, können Sie unter "Die unendliche Geschichte" - "Zahnklinik" erfahren. |