WAS SOLL DENN DER GERICHTSGUTACHTER 

ANTWORTEN? 

Der liest doch nur das, was in der Behandlungsdokumentation steht...und wie soll er wissen, dass das eine Lüge ist?



Weil's so schön ist, nochmal:

Devitale Zähne? Wurzelbehandlung VOR dem Zahnersatz/den Kronen?

Nein!

Meine ZÄin sagt: "ich mache das immer so, dass ich die Kronen bereits anfertigen lasse, die setze ich dann provisorisch ein, und wenn der Zahn sich "meldet" und eine Wurzelbehandlung notwendig wird, nehme ich die Krone ab, mache die Wurzelbehandlung - und dann wird die Krone fest einzementiert! Das ist überhaupt kein Problem"


Der Krankenkasse teilt sie mit, dass sie die Zähne überprüft hat, und diese "vital" seien (obwohl der Gutachter das Gegenteil festgestellt hatte und sie ausdrücklich um nochmalige Überprüfung gebeten hatte). Dann nämlich genehmigt die Kasse den Heil-und Kostenplan - und der definitive Zahnersatz kann anfertigt werden.

Die ZÄin sorgt natürlich auch dafür, dass eine "nicht stattgefundene" Vitalitätsprüfung "stattgefunden" hat ....dies wird so dokumentiert.

Nun die Frage des Gerichts im Beweisbeschluss an den Gutachter: "Ist die erforderliche Vitalitätsprüfung der Zähne unterblieben?"

Na, was soll den den Gutachter da sagen? Er kann doch nur das "lesen", was in der Dokumentation steht - und den Brief an die Kasse, wo steht, dass dies alles stattgefunden hat...

Der Gutachter kann aus meinen Schriftsätzen entnehmen, dass diese Prüfung unterblieben ist...aber in der Behandlungsdokumentation steht, dass sie stattgefunden hat....natürlich macht ein ZA sowas nicht! Einmal, weil er immer die Wahrheit sagt und schreibt und weil er doch gesetzlich vorgeschrieben "richtig" dokumentieren muss. LACH!!!