Im Jahr 2004 reichte ich eine 600seitige Petition ein, und nach der herben Abweisung mit haarsträubender Begründung kämpfte ich mich in den Deutschen Bundestag. Ich habe aufgezeigt, wie ZÄ belügen, betrügen und Patienten mit voller Absicht Schaden zufügen. Ich forderte, dass Patientenrechte von Gesetzen untermauert werden sollten.  Offensichtlich hatte man sich damit gar nicht so sehr auseinandergesetzt, vielmehr auf Anraten des Petitionsausschusses den Antrag abgelehnt. 

Im Jahr 2012 wurde dann doch ein Patientenrechtegesetz eingeführt - allerdings unterscheidet es sich nicht von den vorherigen Patientenrechten, die damals wie heute nur Worte geblieben sind. Es hat sich für Patienten nichts geändert, wohl aber haben ZÄ noch mehr Rechte eingeräumt bekommen.

Mit Schreiben vom 18.05.2005 teilte mir der Deutsche Bundestag mit,  dass über meine Petition beraten und 12.05.2005 beschlossen wurde, das Petitionsverfahren abzuschließen und mit diesem Beschluss das Petitionsverfahren beendet sei.

Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses und dessen Begründung waren dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.

Hier ein kurzer Ausschnitt:

….." Hinsichtlich der Forderung der Petentin, wirkungsvollere Patientenrechte zu etablieren und diese auch gesetzlich festzuschreiben, verweist der Petitions­ausschuss zunächst auf die Stellungnahme des BMGS vom 18. August 2004, die der Petentin im Laufe des Petitionsverfahrens übermittelt worden ist. Die darin gemachten Ausführungen sind aus Sicht des Petitionsausschusses nicht zu beanstanden.

Der Petitionsausschuss hebt noch einmal hervor: Im deutschen Recht sind Patientenrechte vor allem durch die Gerichte sehr detailliert und ausgewogen ausgestaltet. Die von der Petentin geforderten gesetzlichen Regelungen wären nicht zwangsläufig mit einem besseren rechtlichen Schutz für die Patienten und Patientinnen verbunden. Man müsste bei der Formulierung eines Gesetzes notwendigerweise auf abstrakte juristische Formulierungen zurückgreifen, aus denen die Patienten gerade nicht ihre konkreten Rechte im jeweiligen Einzelfall herauslesen könnten, weil gesetzliche Regelungen immer für eine große Vielzahl von Fällen gelten müssen.

Derzeit ist nicht beabsichtigt, ein umfassendes Patientenschutzgesetz zu erlassen. Ein solches Gesetz träfe im Übrigen auf Schwierigkeiten, da die Gesetzgebungs­kompetenz auf Bund und Länder verteilt ist und unterschiedliche rechtssystemati­sche Zusammenhänge berührt wären (z. B. Zivilrecht, Strafrecht, Sozialrecht). Insbesondere wäre auch das (zahn-) ärztliche Berufsrecht ausschließlich Angelegenheit der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Auf dieser Grundlage sieht der Petitionsausschuss im Hinblick auf die konkrete Eingabe keine Veranlassung, die Verabschiedung eines Patientenschutzgesetzes vorzuschlagen. Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er die vorgetragenen Anliegen nicht unterstützen kann."

Dass man mich, als Einzelkämpferin, abgeschmettert hat, ist das eine. Dass aber im selben Jahr im Deutschen Bundestag dieses Thema angeschoben wurde, einige Jahre hin und her beraten wurde und schließlich das Patientenrechtegesetz im Jahr 2012 verabschiedet wurde. kann kein Zufall sein!

Vor meiner Petition war dieses Thema weder auf irgendeinem Papier noch in den Köpfen irgendwelcher Politiker. Und es hat genau die Zeit in Anspruch genommen, nämlich 7 Jahre, die auch jede andere Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz benötigt, um alle Für und Wider auf allen Ebenen zu beleuchten. Ich schließe nicht aus, dass der Anstoß dafür meine Petition war (auch wenn der eine oder andere dies für überheblich hält!). Richtig wäre gewesen, vor der Abfassung betroffene Patienten miteinzubeziehen. Dies hat man schmerzlich unterlassen. Und auch nur so ist zu verstehen, dass man natürlich eine "kleine" Patientin, die keine Ahnung hat, worüber sie spricht, erstmal loswerden muss, deren Anregung aber immerhin nicht mehr aus den Köpfen geht. 

Alles ist nur SCHEIN. 

Dass sich im Grunde durch die gesetzliche Untermauerung der Patientenrechte überhaupt nichts geändert hat, sondern lediglich zu leeren Worten noch ein weiteres, in Form eines Anhangs hinzugekommen ist, nämlich "gesetz", wollen die Verantwortlichen nicht sehen und hören. Es bleibt bei Worten und ZÄ bleiben weiterhin Täter - und genießen weiterhin allen Schutz vom Staat.

Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass in dem Schreiben des Deutschen Bundestages aus Mai 2005, dass man für die  Verabschiedung eines Patientenschutzgesetzes keine Veranlassung sieht?  Daran hat man sich ja gehalten: Ein SCHUTZ des Patienten ist mit dem Patientenrechtegesetz nicht eingeräumt worden -wieder einmal nicht! Ob nun Patientenrechte oder Patientenrechtegesetz: geändert hat sich im Umgang mit geschädigten Patienten überhaupt nichts. Behandlungsdokumentation werden weiterhin manipuliert, Pfusch vertuscht. 

Wenn Rechtsprechende ignorieren und boykottieren dürfen, was Behauptungen eines Patienten durch prägnante Beweise sachverständig beweisen könnten, wenn ein geschädigter Patient vor Gericht reiner Willkür ausgesetzt und entmündigt wird, wird kein ZA Angst vor Pfusch an Ihrem Körper haben!