Für ein Provisorium sollte der ZA immer eine stabile Haltegrundlage herstellen.  

Dies ist vor allem unumgänglich, wenn das Provisorium als Grundlage für  funktionsdiagnostische Maßnahmen herhalten soll. 

Reicht das vorhandene Material (Zahnstümpfe) nicht aus, müssen diese zunächst saniert und notfalls aufgebaut oder mit einer chirurgischen Kronenverlängerung hergerichtet werden .  Der Aufbau mit den ausgezeichneten heutigen Materialien bietet sich an. Die früher gerne vorgenommene chirurgische Kronenverlängerung sollte nur im Ausnahmefall heute noch angewandt werden, weil zu viele irreparable Schäden angerichtet werden können.

Sorgfältige ZÄ lassen Langzeitprovisorien (LZP), die wenig Retentionsfläche finden, zur Verstärkung und zwecks Stabilität mit einem exakt auf die Situation passendem Metallgerüst anfertigen. Darauf wird dann die Keramik aufgetragen, auf der additive Maßnahmen, meistens aber subtraktives Einschleifen vorgenommen werden, bis der ideale Biss (Bisshöhe, Bissfunktion) gefunden wurde. 


Foto: Provisorien Mai 2010, Zahnklinik XYZ, provisorische Krone 46 Eigenarbeit, weil nicht angeboten (ohne: Schiefbiss!) 

Ein ZA, der diese wichtige Haltegrundlage für ein solches Provisorium nicht herstellt und wacklige Vorlagen für funktionsdiagnostische Rekonstruktionen eines Gebisses anbietet, hat sein Honorar für alle angefallenen Arbeiten verwirkt - egal, ob für das Provisorium für die Regulierung von Kiefergelenksproblemen oder für die spätere Vorlage für einen definitiven Zahnersatz fungieren sollte. 

Ein wackeliges, nicht haltendes Provisorium für solche wichtigen Arbeiten entspricht nicht dem zahnmedizinischen Standard, ist nicht lege artis. 

Abgesehen davon sollten auch kurzzeitig zu tragende Provisorien, einen stabilen Halt aufweisen, damit die Zahnsubstanz geschützt wird.

Selbst als die Oberkiefer-Provisorien (Brückenglieder) durchgebrochen waren und wegen fehlender Zahnsubstanz die Reste nicht hielten, musste ich damit monatelang "zurechtkommen". Erwartet man das in einer Zahnklinik, die "höchste Ansprüche" erfüllt und einen Patienten "niemals ohne Zähne" rumlaufen lässt? Mitnichten.  In dieser Zahnklinik hatte ich fast 3 Jahre lang keine haltenden Provisorien, weil das Wichtigste des Behandlungsvertrages, nämlich als allererstes das Herstellen einer geeigneten Haltegrundlage für Provisorien und den späteren Zahnersatz, in dieser langen Zeit nicht erfüllt wurde. Als ich schließlich nach dieser langen Zeit die Nase voll hatte und dieser Klinik den Rücken kehrte, warf man mir "mangelnde Compliance" vor....


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