Jameda macht einmal etwas korrekt - und muss löschen! 

Der Wahrheitsgehalt einer zahnärztlichen Dokumentation wird von der Justiz noch immer als ABSOLUT genommen!

Am 13. März 2018 hat das Oberlandesgericht Hamm mal wieder der Dokumentation einer Zahnärztin mehr Wahrheitsgehalt zugesprochen als der Behauptung einer Patientin!!!!

Auf Jameda hatte eine Patientin gerügt, die ZÄin habe sie nicht aufgeklärt. Netterweise hatte Jameda diese Aussage der Patientin auch wirklich nicht gelöscht.
Die ZÄin hat sich das aber nicht gefallen lassen, sondern geklagt.
Das Oberlandesgericht Hamm sieht nun als bewiesen an, dass eine Aufklärung selbstverständlich stattgefunden hat - diesen "Beweis" finden die Richter in der zahnärztlichen Dokumentation!
Ich habe unzählige ZÄ hinter mir! Nicht einer von ihnen hat mich in irgendeiner Weise über Zahnmedizinisches aufgeklärt, auch nicht ,wenn ich gezielt danach gefragt habe. Es wurde ausschließlich über GELD gesprochen... In die zahnärztliche Dokumentation EINGETRAGEN haben aber alle, dass sie über Zahnmedizinisches aufgeklärt haben. - Das ist absolut üblich! ZÄ LÜGEN und dokumentieren diese Lügen. Dass Aufklärung überhaupt nicht stattfindet wissen alle betroffenen Patienten.
Unsere  Justiz lässt sich weiterhin verarschen: es wird ausschließlich die "ordentliche Dokumentation des Arztes" als Beweis herangezogen, wobei alle Rechtsprechende WISSEN, dass die Dokumentation eben nicht "ordentlich" sind, sondern angepasst und manipuliert - immer so, wie es zum Besten des ZAs ist. Unsere Justiz unterstützt die LÜGEN und den BETRUG der ZÄ!!!
In diesem Fall - wie in vielen anderen - weiß ich ganz genau, dass die Patientin die WAHRHEIT sagt. Und alle Zahnarztgeschädigten wissen das auch.
Es heißt : "Jameda darf keine falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlichen", dabei hat Jameda höchstwahrscheinlich eine völlig korrekte Tatsachenbehauptung veröffentlicht, nämlich, dass eine Patientin von einer ZÄin NICHT AUFGEKLÄRT wurde. Sowas ist die Regel!
Und nun soll Jameda aber eine FALSCHE Tatsachenbehauptung veröffentlichen, nämlich die LÜGE der ZÄin, sie habe die Patientin aufgeklärt - obwohl alle wissen, dass man einer zahnärztlichen Dokumentation alles andere als glauben darf! Es versteht sich doch von selbst, dass darin steht (oder hinterher hineingeschrieben wird, was sehr üblich ist!) dass aufgeklärt wurde.
Ich habe, weil ich mich da "einmischen" möchte, in einem BLOG auf diese sehr "interessante" Tatsache der Wahrheitsverdrehung folgendermaßen hingewiesen:

 

"Ich möchte darauf hinweisen, dass das OLG Hamm in einem Urteil entschieden hat, dass "Jameda keine falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlichen darf" Hier hatte Jameda mal - nach meinen langjährigen Erfahrungen! - korrekt die Aussage einer Patientin veröffentlicht, dass diese von ihrer ZÄin NICHT AUFGEKLÄRT wurde. Das Gericht hat entschieden, dass "nach der zahnärztlichen Dokumentation" diese Behauptung widerlegt sei, weil dort ja stehe, dass "aufgeklärt" wurde. Fast jeder ZA-Patient hat erlebt, dass er NICHT aufgeklärt wird, jedenfalls nicht über Zahnmedizinisches. Über GELD sprechen ZÄ andauernd....fragt man gezielt nach Zahnmedizinischem und speziell zur eigenen Behandlung etwas, muss man damit rechnen, "wegen fehlendem Vertrauensverhältnis" "entsorgt" zu werden. Wir alle wissen: ZÄ klären eben nicht auf!!! Und wir wissen alle: wenn es darauf ankommt, wird eine solche Behauptung einfach in die Doku eingetragen, nachgetragen, manipuliert. Die Justiz hat auch früher schon als "Beweis" zugelassen hat, dass eine Angestellte - die meistens gar nicht dabei war - bezeugt: "Ja, mein ZA klärt immer auf"....Jetzt fällt solche - ohnehin gefakte Zeugenaussage meistens weg - wenn der ZA "dokumentiert", dass er aufgeklärt hat, dann hat er aufgeklärt. Punkt!

 

 

Wenn Jameda jetzt also veröffentlichen soll, dass die ZÄin die Patientin selbstverständlich "aufgeklärt" hat - und nur, weil das ja in der "zahnärztlichen Dokumentation" so steht....wir aber wissen: es ist meistens eine LÜGE - darf Jameda dann also "eine falsche Tatsachenbehauptung veröffentlichen"? JA!!, denn diese FALSCHE Tatsachenbehauptung kommt ja von einer ZÄin!!!

 

 

Dass die Justiz, die Rechsprechenden weiterhin am BGH-Leitsatz festhalten, sich AUSSCHLIESSLICH (!!) an der "ordentlichen Dokumentation des Arztes" zu orientieren - obwohl jeder weiß, dass die Dokumentation des Arztes keineswegs "ordentlich" im Sinne von "wahrheitsgemäß" ist - welche Chancen haben Zahnarztgeschädigte???? Richtig: KEINE!"   15. März 2018