Eine  notwendige Wurzelbehandlung  muss zwingend notwendig immer 

V O R 

einem definitiven Zahnersatz (ZE) durchgeführt werden!

es wird gelogen und betrogen, damit die Krankenkasse  erstmal  teure Behandlungen  genehmigt.

Ich lüge nie - sagt der Zahnarzt


...und natürlich darf ich 

vor Gericht nicht  behaupten, 

was ich hier erlebt habe, und was sicher auch andere Zahnarztgeschädigte zu hören bekommen 

in den  4 Wänden einer ZA-Praxis


Bitte mal lesen!

 

 Auszug aus "Die unendliche Geschichte" 

 Februar 2018 bis Juli 2018

 

Meine ZÄin sollte 2 Zähne überprüfen, die der Gutachter der KK als devital diagnostiziert hatte. Sie hat diese Untersuchung NICHT gemacht, aber der KK mitgeteilt, diese durchgeführt zu haben....

Sie hat zudem gesagt, sie würde eine Wurzelbehandlung nicht vor dem definitiven Zahnersatz machen wollen (was aber zahnmedizinisch zwingend gemacht werden muss!!),

stattdessen sagte die  ZÄin:  "WIE ICH DAS IMMER SO MACHE- DASS MAN DIE KRONE ERSTMAL SCHON ANFERTIGT, DANN HAT MAN DIE ERSTMAL. DIE WIRD PROVISORISCH EINGESETZT , UND WENN DANN EINE WURZELBEHANDLUNG FÄLLIG WIRD, WIRD DIE KRONE EINFACH ABGENOMMEN, DIE WURZEL BEHANDELT UND DANACH WIRD DIE KRONE WIEDER DRAUFGESETZT . DAS IST ALLES ÜBERHAUPT KEIN PROBLEM".. Aha!   Die Betonung liegt hier auf "ich mache das IMMER so" !!!    

Dies habe ich vor Gericht wahrheitsgemäß vorgetragen und mir vom Gegenanwalt üble Beschimpfungen eingehandelt, von wegen was ich mir da alles ausdenke und zusammenreime und das ich das gefälligst unterlassen soll. Als Patient darf man sowas nicht sagen, auch wenn es der Wahrheit entspricht. Es gilt als eine Behauptung, die ruf- und berufssschädigend ist - und unter Strafe steht! Denn: man kann's ja nicht beweisen...Und DAS muss sich ändern!

Richtig ist aber: genauso aber hat die ZÄin mir das gesagt "ich mache das immer so"....wenn sie das also "immer so" macht, weiß ich, dass sie auch bei anderen Patienten so agiert, nur um erstmal abzuzocken und damit die KK einen teuren Zahnersatz genehmigt, wird diese einfach belogen und betrogen...und wer hat das Nachsehen, wenn dann - wie ich erlebt habe - eine Krone doch FEST einzementiert wird???

 

Diesen Satz der ZÄin sollte man sich wirklich einmal verinnerlichen...und natürlich werden solche in den vier Wänden einer ZA-Praxis gängigen Unterhaltungen abgestritten.

 Aber: Ich lüge nicht! ich gebe hier den O-Ton der ZÄIn wieder!  Sowas wird einem aber nie geglaubt!   

Und hier die Passagen aus dem gegnerischen Schriftsatz (die Kläger sind die ZÄ, die Beklagte bin ich):

"Die Kläger überkronen keine »toten« Zähne, ohne diese vorher wurzelzubehandeln."

 

"Es fällt auf, dass die Beklagte sich im Schriftsatz an diversen Stellen darauf verlegt, ihre verdrehte Sicht der wahren Tatsachen mit dazuerfundenen, schlicht unverschämten Unterstellungen zu angeblichen »konspirativen Aussagen« der Kläger oder ihres Praxispersonals zu garnieren. 


So suggeriert sie hier, Frau S. habe unverblümt gesagt, sie habe eine Vitalitätsprüfung zur Abrechnung vorgesehen, obwohl angeblich gar keine solche stattgefunden hat. Derartigen Abrechnungsbetrug weisen die Kläger auch im Namen ihres gesamten Personals entschieden zurück!


Die Beklagte mag sich derartiger Frechheiten künftig enthalten, oder wenigstens Beweis für diese Unterstellungen anbieten, die sie lediglich erfindet, um ihren falschen Vorstellungen von den wahren Geschehnissen rund um ihre Behandlung bei den Klägern vermeintlich mehr Gewicht zu verleihen."

 


Ich habe nichts "dazuerfunden", ich habe nichts gesagt, was nicht der Wahrheit entspricht. Und weil sowas nicht nur mir passiert und Aufzeichnungen noch immer strafbar sind, wissen ZÄ ganz genau, dass man nichts nachweisen kann.


Und das muss sich ändern ! Dafür kämpfe ich - und ich habe würdige Mitstreiter....

 

Es geht weiter! 

Die NICHT stattgefundene Vitalitätsprüfung und die Lügen vor der KK

Wie im vorherigen Beitrag thematisiert, sollte meine ZÄin zwei Zähne (36,46) überprüfen, die der Gutachter der KK als devital diagnostiziert hatte. Die ZÄin hatte diese Untersuchung NICHT gemacht, aber der KK dennoch mitgeteilt, diese durchgeführt zu haben. Im letzten Beitrag hatte ich thematisiert, dass sie "tote Zähne IMMER überkront" und notwendige Wurzelbehandlungen auf "später" verschiebt.

Hier thematisiere ich nochmal, dass die vom Gutachter der KK geforderte Vitalitätsprüfung der beiden Zähne NICHT durchgeführt wurde, aber der KK mitgeteilt wurde, dass dies gemacht wurde.

 

Die Zahnärzte (Kläger) lassen vortragen: "So suggeriert die Beklagte, Frau S. habe unverblümt gesagt, sie habe eine Vitalitätsprüfung zur Abrechnung vorgesehen, obwohl angeblich gar keine solche stattgefunden hat. Derartigen Abrechnungsbetrug weisen die Kläger auch im Namen ihres gesamten Personals entschieden zurück!
Patientin hat verdrehte Sicht auf Tatsachen

 


Die Beklagte (ich) mag sich derartiger Frechheiten künftig enthalten, oder wenigstens Beweis für diese Unterstellungen anbieten, die sie lediglich erfindet, um ihren falschen Vorstellungen von den wahren Geschehnissen rund um ihre Behandlung bei den Klägern vermeintlich mehr Gewicht zu verleihen."

Patientin will mit falschen Unterstellungen ihrem Vortrag Gewicht verleihen

Und so sah meine "Frechheit" aus: 3 Tage nach dem oben beschriebenen Termin rief ich Frau S. an, um mich zu erkundigen, ob neue der Heil- und Kostenplan der KK zugeschickt worden war. Ich sagte, da die ZÄin die Vitalitätsprüfung ja GAR NICHT vorgenommen hat, dies aber für die Genehmigung der Kostenerstattung wesentlich war, müsse das ja irgendwo dennoch niedergeschrieben sein. Frau S. sagte wörtlich: "Genau das habe ich geschrieben und nochmal hingefaxt“. Ich sagte nochmal , es sei ja GAR NICHT UNTERSUCHT worden. Und wenn man der KK dennoch mitgeteilt habe, dass diese Untersuchung stattgefunden hat und die vom Gutachter als devital diagnostizierten Zähne als vital angibt, damit der Heil- und Kostenplan genehmigt wird und die das möglicherweise überprüfen, dann müsse das ja auch in der Behandlungsdokumentation stehen. Frau S. "Das haben wir auch gemacht"....sie lacht..."da waren wir schneller als Sie"...lacht erneut...

AHA..

...und sowas soll sich eine Patientin also "ausdenken"???

In einem Schriftsatz der Kläger wird behauptet, diese Vitalitätsprüfung "sei nicht notwendig gewesen, da diese einen Monat vorher im Rahmen des Zahnstatus (wird bei einer Neuaufnahme standardmäßig durchgeführt, also der Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes) durchgeführt worden sei". Der Gutachter hatte die Devitalität aber erst später diagnostiziert und eine Überprüfung gefordert. Es spielte also keine Rolle, ob die ZÄin das schon vorher mal gemacht hat (was übrigens nirgendwo eintragen ist!!!)

 

Aber auf meine Nachfrage, warum dann aber in der "sorgfältigen Behandlungsdoku" unter dem 03.04.2018 der Eintrag zu finden sei: "vpr" 36,46" (=Vitalitätsprüfung der Zähne 36, 46) blieben die Kläger schuldig.

 

Irgendwie wollten sie diesen Eintrag dann aber plausibel machen und "beweisen", dass die Vitalitätsprüfung ja doch stattgefunden hat. Also folgte in einem weiteren Schriftsatz die Erklärung: "Und die Vitalitätsprobe (Anwälte können sich nicht gut ausdrücken - es muss natürlich Vitalitäts"prüfung" heißen! Andere Beispiele für Ausdrucksweisen sind teilweise richtige Lacher!) . wurde durchgeführt, auch wenn die Beklagte es nun partout anders sieht "

 

Diese korrigierte Behauptung der Kläger entspricht zwar dem (falschen!!) Eintrag in der Behandlungsdoku, nicht aber dem vorherigen Vortrag der Kläger, in dem behauptet wird, diese Vitalitätsprüfung sei nicht notwendig gewesen...Na, was denn nun??? Hier ist ein krasser Widerspruch, und man sieht, wie gestrampelt wird, um ausschließlich MICH in eine schlechtes Licht zu setzen. Dabei wird an Beschimpfungen und Beleidigungen nicht gespart.

Ich habe es nicht "partout anders gesehen" , und ich sehe es auch heute nicht "partout anders" : Es WAR anders!

Dies war wieder nur ein kleiner Einblick, wie einem Patienten das Wort im Munde umgedreht wird, wie für das, was sich tatsächlich abgespielt hat, ein Beweis verlangt wird, mit dem sicheren Wissen, dass man das nicht nachweisen KANN (Da Bandaufnahmen ja (noch) nicht erlaubt sind).


Um dies nochmal klar zu sagen: es geht hier nicht (nur) darum, dass die Vitalitätsprüfung - die nicht stattgefunden hatte! - für eine Abrechnung "simuliert" wurde. Die paar Cent hätte wohl jeder zahlen können.


Hier ging es um die Tatsache, dass die Vitalitätsprüfung zweier Zähne, die der Gutachter der KK als devital diagnostiziert hatte, von der ZÄin nochmals überprüft werden sollte (und musste!) - da der Heil- und Kostenplan von der KK abgelehnt wurde, so lange noch nicht geklärt war, ob diese Zähne"tot" sind ! Ist das der Fall, darf eine umfangreiche Zahnersatz-Behandlung - ohne diese erst zu behandeln! - gar nicht stattfinden, denn das ist schlichtweg gegen jede Regel der Zahnmedizin! (Man sagt auch gern gegen die "zahnmedizinische Kunst"...aber als KUNST (von Kunstfertigkeit und Sorgfalt kommend!) möchte ich die Arbeiten der ZÄ nun wirklich nicht bezeichnen!).

Aber genau diese Gepflogenheiten, scheinen in dieser ZA-Praxis üblich zu sein . Mir wurde deutlich gesagt - und auch diese Behauptung wird mir ja als Lüge vorgeworfen -, dass man immer schon die Kronen anfertigt, damit die erstmal "da" sind...die werden dann nur provisorisch befestigt - so lange, bis sich die Zähne "melden" und eine Wurzelbehandlung notwendig wird. Dann wird die Krone abgenommen, die WuBe gemacht...und die Krone kommt wieder drauf - und dann fest einzementiert. 

Dass dies eine übliche Vorgehensweise in dieser ZA-Praxis ist, müssen die ZÄe natürlich abstreiten.

Hier kommt also einiges zusammen, was in dieser ZA-Praxis absolut nicht "lege artis" gehandhabt wird....aber natürlich denken sich Patienten sowas nur aus!!!!

Es geht weiter:
"Der Beklagten (mir) wurde keinesfalls »abverlangt«, eine Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen"

Doch, das wurde es, sonst hätte ich keine Behandlung bekommen.

"Die Klägerin (ZÄin) behauptete keineswegs, die Beklagte müsse mit der Versicherung nichts zuzahlen, sie berichtete auch nicht von angeblichen anderen Patientinnen der Kläger mit angeblich vergleichbaren Verhältnissen, bei denen das angeblich so gewesen sein soll."

Doch genau das hatte die ZÄin mir erzählt, um mir die Zusatzversicherung "schmackhaft" zu machen, weil ich sehr gezögert hatte.

"Die Zeugin S. hat auch nicht behauptet, man werde »schon hier und dort ein paar Kosten hinzufügen, damit es sich rechnet"

 Doch, genau so hat sich das zugetragen:

Frau S. (O-Ton): „Also, bei der Abrechnung werden wir dann natürlich sehen, dass wir noch hier oder da irgendwo was dazumachen können, damit wir schon wirklich dann eben halt auch das Doppelte kriegen...“ sie lacht..