DZR 

Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH

Auch dieses nette kleine Papierchen von Ihrem Zahnarzt in die Hand gedrückt bekommen? So ganz "nebenbei"und auf "belanglos" gemacht?

Meistens wird dieses niedliche, kleine in DIN A 5 gehaltene Blättchen dem Anmelde- und Anamneseformular automatisch angehängt - und betont freundlich um Ihre Unterschrift gebeten. Mit zahlreichen Erklärungen, um Ihnen diese Unterschrift unbedingt herauszuleiern.

 


UNTERSCHREIBEN SIE DIESES SCHRIFTSTÜCK 

AUF GAR KEINEN FALL !!!

Wenn Sie das unterschreiben, verkaufen Sie Ihre Seele an den Teufel

Sie geben damit jegliche Rechte ab und kommen da nie wieder raus!


Es gibt einige sehr prägnante Gründe, warum dieses Schriftstück ZÄn so wichtig ist. Es geht dabei überhaupt nicht um Sie und dass der ZA, weil er die Verwaltungsarbeit an das Rechenzentrum abgeben kann, mehr Zeit für SIE hat. Das alles ist Unsinn. Die Zeit, die damit eingespart wird, wird dazu genutzt, noch mehr Zahnpatienten in die Praxis zu karren.


Der allerwichtigste Grund aber ist: sollte irgendeines Leistung von Ihnen nicht bezahlt werden, wofür Sie als Zahnpatient sicherlich Gründe haben, geht die Abrechnungsgesellschaft gegen Sie vor. Mit Ihren Daten haben Sie dieser wirklich alle Rechte eingeräumt. Dort sitzen die besten Anwälte, und der ZA muss, sollte die Sache vor Gericht gehen, allerhöchstens - und auch nur im Ausnahmefall - als Zeuge auftreten. 


Der ZA selbst wird nun nicht mehr am Kragen gepackt!


Was bedeutet das?


Tritt der ZA persönlich gegen Sie vor Gericht, wird sein Name "beschmutzt"....und sollten Sie - ich weiß, das ist selten der Fall, aber : sollten Sie vor Gericht ein Urteil zu Ihrem Vorteil erwirken, wird alles öffentlich.  Das zu vermeiden strebt der ZA an, wenn er und seine Mitarbeiter/innen um Ihre Unterschrift für dieses nette kleine Papierchen buhlen!


Weitere Infos mit Erklärungen zu den einzelnen Punkten folgen...erstmal möchte ich nur dieses Schriftstück schon mal erwähnt haben.


Die DZR ist involviert mit Top-Anwälten, Banken - im Grunde genommen mit allen, die Ihnen schaden können. Warum? Weil sie die Macht haben!

 

Haben Sie also einen möglicherweise vom ZA zugefügten Schaden zu beklagten, wird man Ihnen auf allen erdenklichen Ebenen so zusetzen, dass Sie regelrecht ausgeliefert und hilflos Ihr Leben fristen müssen. Wenn sie das dann noch schaffen...


Hier also das Thema:

Ein Formular  der netten GmbH 

"Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum" (DZR)


Die einzelnen Punkte werde ich ausführlich erläutern. Wenn möglich auch mit Fallbeispielen.

Sie werden sich dann sicherlich fragen, warum denn "Ein" in der Überschrift der Einverständniserklärung so schön ROT unterstrichen ist....denn es ist alles andere als ein EIN-. Sie unterschreiben hier auch nicht eine ZWEI- oder DREI-(verständnis)Erklärung, sondern GANZ VIELE


Dies ist die Seite 1



Dies ist die Seite 2

















Und die aktuellsten Infos zur neuen Datenschutzverordnung - DSGVO (gilt seit 25. Mai 2018 und ist europaweit gültig) - können Sie auch auf der Webseite DZR abrufen.  Dort steht zwar, dass dieses Schriftstück immer auf dem neuesten Stand gehalten wird. Ich kann allerdings nirgendwo ein aktualisiertes Datum entdecken....

Hinweis:   

Die hier von mir abgegebenen Kommentare zu den einzelnen Abschnitten der "Einverständniserklärung" der DZR sind noch nicht vollständig. Ich möchte nur das eine oder andere, das ich zeitlich schaffe, schonmal hier "zum besten geben"



DZR - Einverständniserklärung Vorderseite

Schauen Sie bitte ganz genau hin, womit alles Sie sich hier einverstanden erklären(müssen)!

Warum "müssen"?

Mir ist es immer wieder passiert, dass bei Weigerung, dieses Schriftstück zu unterschreiben, auch jegliche Zahnbehandlung verweigert wurde. Nicht nur einmal inmitten einer Behandlung, aus der man nicht mehr herauskommt und entscheiden muss, ob unterschreiben und dann verraten und verkauft zu sein oder nicht unterschreiben und mit einer unvollständigen Zahnbehandlung sein Leben zu fristen!

Denn der Weg ist sehr lang, ehe ein anderer ZA etwas zu Ende bringt, was ein anderer angefangen und nicht beendet hat. Der Zahnpatient wird ja immer erst in die Psycho-Ecke gestellt...denn der Kollege hat ja nicht grundlos eine Behandlung nicht beendet, nicht wahr?

Wenn Sie Hilfe/Beratung in Anspruch nehmen: die meisten, die bei Beratungsstellen sitzen sind mehr als inkompetent. In jedem Fall schwimmen Sie auf der Welle der schönen Broschüren mit den bunten Bildchen, in denen vor allem steht, welche tollen Rechte Zahnpatienten haben! Dass diese tollen Rechte überhaupt nichts wert sind, wird Ihnen nicht geglaubt. Dass ein ZA eine Behandlung nicht beendet - und sogar mittendrin (Loch ausgebohrt, Füllung - weil Privatleistung -  verweigert!) die zahnmedizinischen Instrumente aus der Hand legt und den Zahnpatienten entsorgt - das wird Ihnen schon überhaupt nicht geglaubt. Und zudem wird Ihnen das Märchen erzählt, dass alle für bare Münze nehmen "Das darf der gar nicht"....es geht nicht darum, dass ein ZA das "nicht darf"....er macht es so. Basta. Und diese Tatsache hat in den Gehirnwindungen Unwissender keinen Platz. Und dieser Tatsache möchte auch niemand in die Augen sehen! Es steht im Gesetz geschrieben: das darf der ZA nicht....also darf er das nicht. Und was der ZA nicht darf, das macht er auch nicht......Ein Teufelskreis.  - Wenn Sie also bei Nichtwissenden sitzen, und das sind die in Beratungsstellen, sind Sie aufgeschmissen. Wenn Sie bei Schlichtungsstellen sitzen - nun ja: da weiß man. Aber hier wird dieses Wissen um den Missbrauch unter den Tisch gekehrt.

Dieses Thema ist hier noch nicht beendet und wird auch an anderer Stelle aufgenommen. Ich weise hier dann darauf hin. Erstmal "nur": damit erklären Sie sich einverstanden - und Sie können das in den meisten Fällen eben NICHT freiwillig tun, sondern werden dazu genötigt, dieses "Einverständniserklärung" zu unterschreiben.

Ich erkläre mich damit einverstanden








Ich erkläre mich damit einverstanden





Ich erkläre mich damit einverstanden




Ich erkläre mich damit einverstanden





 Ich erkläre mich damit einverstanden






Ich erkläre mich damit einverstanden

Ich erkläre mich damit einverstanden






DZR - Einverständniserklärung Rückseite

"Information zu Ihrer Rechnung"


Punkt 1

"Sehr geehrte Patientin/Sehr geehrter Patient" wurde schon lange geändert. Denn, das hat man gut erkannt, das Wort "Liebe" ist psychologisch sehr wichtig. Das schafft/simuliert Vertrauen und "Angenommensein". 

"Liebe Patientin/Lieber Patient" ist demzufolge ansprechend, vertrauenerweckend und angelt viel eher einen Patienten. 

Wobei ICH diese Anrede korrekt geschrieben habe, denn: wenn man schon in der deutschen Sprache allen gerecht werden will und also die weibliche und die männliche Form schreibt (anstatt beim schönen alten Begriff "Patient" (allgemein) zu bleiben), spricht man ja die Frau "Liebe Patientin" und den Mann "Lieber Patient" NEU an.  - Die hier verwendete Schreibweise spricht also sowohl Frau als auch Mann IN EINER PERSON AN. Diese Menschen gibt es ja auch- zum Glück und zum Beitrag der Vielfalt der Menschen. Aber an dieser Stelle im Formular ist das ja nicht in diesem Sinne gemeint.









Punkt 2 

Psychologisch wichtig: Dem Patienten immer das Gefühl geben (den Eindruck vermitteln): DU BIST WICHTIG! Du bist die Hauptperson. Du bekommst immer 100 %!! 

Dass eine PRAXIS sich auf mich, die Patientin, 100% konzentriert hat: das habe ich noch nie erlebt. Eine PRAXIS kann dies naturgemäß ja gar nicht!

Und das mit den 100%, die der Zahnpatient von seinem ZA/seiner ZÄin oder dem Personal bekommt, ist ebenso ein Fake, denn: die "möglichst viel Zeit", die durch die Weitergabe von Rechnungsabwicklungen an das DZR angeblich Ihnen zugute kommen und die 100 % Konzentration auf Sie zusichern soll, wird dazu genutzt, mehr Zahnpatienten anzukarren, um noch mehr Einnahmequellen aufzutun.

Was bedeutet das? Mehr Zeit für Sie und Ihre Behandlung- und schon  gar nicht 100% Konzentration auf Sie - in jedem Fall NICHT. 

Da die angeblich eingesparte Zeit dazu genutzt wird, noch mehr Patienten einzubestellen (denen selbstverständlich die gleiche Aufmerksamkeit und 100 % Konzentration zugesichert wird), bekommen Sie weiterhin den Zeitaufwand, den Sie schon immer bekommen haben: gerade so ausreichend, um eine schnelle Abfertigung zu garantieren, um die Mehrzeit für die nächste Geldquelle zu nutzen.

Punkt 3 

Die jahrzehntelange Erfahrung in der Abrechnung mit Rechnungen aus Zahnarztpraxen mag zwar irgendwie eine kleine Entlastung darstellen. Dies allerdings ist im Zeitalter der digitalen Patientenakte, die alle Handhabungen beinhaltet - auch die in vorgefertigten Formularen, mit einem Klick anwendbaren Abrechnungssysteme eher Augenwischerei. Vor Jahrzehnten dürfte dieser Satz bzw. sein Inhalt gestimmt haben - dies ist aber heute ganz anders.

Vielmehr wird die "jahrzehntelange Erfahrung" GANZ ANDERS genutzt: im Falle von  - berechtigter -  Zahlungsverweigerung und schlimmstenfalls beim Gang vor Gericht hat die DZR so viele Erfahrungen sammeln können, wo und wie Zahnpatienten "fertiggemacht" werden können und - auch unberechtigte - Zahlungen (schlimmstenfalls für PFUSCH) eingesackt werden können. Man weiß genau, wie die Justiz, Anwälte und andere Beteiligte zu beeinflussen sind, um IN JEDEM FALL die Rechte des ZAs durchzusetzen. Wobei von RECHT hier nicht viel die Rede sein kann, sondern von geschickter Verfahrensführung, Beeinflussung, Manipulation - immer zugunsten des ZAs, der sich in Ruhe zurücklehnen kann, denn: diesen Ärger, Zeit- und Kraftaufwand nimmt ihm die DZR ja ab. Wer alle diese Aufwendungen aufbringen muss ist der (geprellte) Zahnpatient. Der muss sich nicht nur mit der DZR  bzw. deren Anwälte herumschlagen, sondern in fast allen Fällen auch noch einen völlig inkompetenten Anwalt anhalten und ständig aktivieren, seine Arbeit zu tun: weil der Anwalt zwar als "Interessengebiet" Arzthaftung angeben hat, aber von zahnmedizinischen Angelegenheiten nicht nur so gut wie Null Ahnung - und noch weniger Interesse (Null abzüglich ?)  - hat. Bei einem  Gerichtsverfahren reicht das bisschen "Wissen" nicht aus. Ohne Anwalt aber geht es nicht, denn geschädigte Zahnpatienten werden vor Gericht (auch mit Anwalt) mundtot gemacht, sind "dumm" und von vornherein nicht geeignet, überhaupt etwas zu diesem "Fachgebiet" zu äußern.

Bei Ihrem Anwalt kommt hinzu: der hat nicht nur Null Ahnung - das wäre ja noch hinnehmbar, wenn wenigstens Interesse und Engagement an den Tag gelegt würde. Aber: auch Anwälte haben diese merkwürdige "Angst" vorm Zahnarzt. Alles was mit Zahnbehandlungen zu tun hat, wird möglichst verdrängt; in eine Grauzone verschoben, am liebsten ganz ausgeblendet!  

Wie also soll ein Anwalt, der ohnehin schon keine Ahnung vom Gebiet der Zahnmedizin hat, der schon deshalb nicht gerade "viel tun" will und der vor allem absolut kein Interesse mitbringt, sein mangelndes Wissen mit Interesse und Engagement in gutes Wissen umzuwandeln und zumindest annähernd "Ahnung" von dem zu haben, was er da vor Gericht vorbringt, SIE vertreten können? Vor einer Macht-Mafia bestehend aus sehr kompetenten, wissenden und sehr schlitzohrigen Anwälten der DZR? Die meisten Anwälte, die ZÄ oder eben diese über solche Institutionen vertreten, haben eine Ausbildung zum Zahnmediziner in der Tasche!  Dagegen kommt kein "normaler" Anwalt an - und schon gar nicht Sie, der geprellte oder geschädigte Zahnpatient! 

Wie sich solche Institutionen wie die DZR bei einem Gerichtsverfahren immer wieder ihr RECHT erschleichen, mit Tricks und Machtmissbrauch, werden Sie in einigen meiner Fall-Berichte nachlesen können. Ich werde an dieser Stelle dann die jeweiligen Passagen einfügen, damit Sie dies nachlesen können.

Um dieses Thema hier abzukürzen: die jahrzehntelange Erfahrung mit Abrechnungen von ZÄn kommt also nicht Ihnen zugute ! Vielmehr kommt dies alles dem ZA zugute. Und nicht etwa in dem hier simulierten Sinne, dass dieser bei Entlastung der Rechnungsabwicklung nun mehr Zeit für Sie hat! NEIN! Dem ZA kommt diese Erfahrung zugute, weil der Zahnpatient, einmal diesen Wisch unterschrieben, absolut keine Chance hat im Fall von unberechtigt in Rechnung gestellten Kosten oder PFUSCH. 

Wenn z.B. für schlechte Arbeiten im Mund eines Zahnpatienten Bastelarbeiten die Folge sind, um das Schlechte "irgendwie" ein bisschen "hinzukriegen" und für den dabei anfallenden, meistens enormen Zeit- und Arbeitsaufwand (der ja nicht sein müsste, wenn man ordentlich gearbeitet hätte!) privat zu zahlenden Kosten in Rechnung gestellt werden, müssen SIE die zahlen - ob Sie wollen oder nicht. Sie haben, haben Sie einmal diese Einverständniserklärung unterschrieben, Ihre Rechte verwirkt. Ob nun berechtigte oder nicht berechtigte Kosten: Sie haben die zu zahlen. Und da kommen Sie nicht mehr raus. - Und wenn Sie gar vor Gericht dagegen strampeln: chancenlos! Denn ZÄ finden immer Begründungen und die DZR immer den besten Anwalt und Gutachter, die PFUSCH in ganz "wunderbare" Arbeit zum Wohle des Patienten wandeln und die Rechtsprechenden einlullen und davon überzeugen. Nicht unbedingt, weil die Rechtsprechenden das wirklich "verstehen", sondern weil ZA-Sachen immer noch "leidige Angelegenheiten" sind, die man möglichst schnell vom Tisch haben will. Auch, weil jeder Richter, Anwalt und andere Beteiligte auf gar keinen Fall das unangenehme Thema "Zahnbehandlung" auch nur annähernd an sich ranlassen wollen. - Und was passiert, wenn jemand nicht hinsieht, hinhört? Die Antwort darauf können Sie sich als mündiger Zahnpatient und möglicherweise Geschädigter, der diese Seiten "gefunden" hat, sehr gut selbst geben.

Zusammengefasst: Die eingesparte Zeit kommt ganz bestimmt nicht Ihnen, dem Zahnpatienten zugute. Und die jahrzehntelange "Erfahrung" der DZR IN JEDEM FALL nicht Ihnen!!!








Punkt 6: 

Ja, Sie lesen richtig: Sie werden freundlich um Ihre Zustimmung gebeten. Wie an anderen Stellen erwähnt: dies ist keine Bitte, dies ist immer eine Forderung des ZAs, der weitere Behandlungsmaßnahmen, selbst wenn diese im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen "Ausbesserungsarbeiten" kostenlos zu erfolgen haben, kostenintensiv und PRIVAT in Rechnung stellt.

Punkt 7: 

Hierüber kann ich nur LACHEN!! Auch die neue Datenschutzverordnung wird Sie auch zukünftig vor Missbrauch Ihrer sensiblen Daten nicht schützen, denn: wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Diese Schlitzohren sind dazu da, Mittel und Wege zu finden, Gesetzt und Verordnungen zu umgehen und alle Rechte nur einseitig einzuräumen. Aber nicht etwa auf Ihrer Seite.








Punkt 9: Hier nur erstmal kurz: Ja, da sitzen Experten. Ja die haben Ahnung und  helfen bei der Durchsetzung von Ersatzansprüchen....ABER: ganz bestimmt NICHT helfen die Ihnen!!

Denken Sie daran: alles was der ZA mit dem Heil- und Kostenplan an von der KK genehmigten Kosten erstattet bekommt, ist für Ihre KK "erledigt". Wenn zusätzlich Kosten für Leistungen entstehen, die vor der Behandlung nicht absehbar waren - die gibt es ja, wenngleich sowas auch gerne ZÄn behauptet wird, um noch weitere Gelder einzustreichen! - dann kommt auch hierfür Ihre KK auf, wenn die Notwendigkeit ordentlich belegt wird.

Muss aber der ZA, weil die neuen Beißerchen nicht passen, umfangreiche Umarbeitungen (meistens Bastelarbeiten im Mund es Zahnpatienten, die zu keinem "guten" Ergebnis führen und wieder nur auf Kosten des Patienten gehen) vornehmen, dann will der dafür natürlich ordentlich bezahlt werden. Und da gesetzlich geregelt ist, dass solche (Ausbesserung-)Arbeiten vom ZA kostenlos zu erbringen sind (!!), muss eine andere Lösung her: und da kommt diese schöne Einverständniserklärung daher für PRIVATE LEISTUNGEN.

Lassen Sie sich auf gar keinen Fall einreden, dass diese privaten Kosten von Ihrer KK bezahlt werden und die DZR dafür Sorge trägt! Die Rechnung wird von dem DZR geschrieben, die Rechnung wird IHNEN zugestellt. Die Rechnung ist eine Rechnung, die vom DZR dem ZA bereits erstattet wurde - und die Forderung ist - dank Ihrer Einverständniserklärung - voll und ganz auf die DZR-GmbH übertragen worden. Und jetzt beginnt die Jagd-Saison!  - Näheres später - 

Punkt 5: 

Selbstverständlich gilt das überhaupt nicht mehr, wenn die Bonitätsprüfung negativ ausfällt, was bei den meisten Kassenpatienten der Fall sein dürfte.

Dann aber haben Sie bereits mit der Einverständniserklärung alle Rechte abgegeben und können noch so strampeln und argumentieren: die DZR-GmbH fordert und fordert und fordert...es entstehen immer mehr Kosten, es geht vor Gericht - bis zur Zwangsvollstreckung. Und wenn Sie diese abwehren möchten mit berechtigten Einwürfen, und wenn Sie also vor Gericht ziehen müssen????  Wer, meinen Sie, bekommt hier RECHT??