Hygienekontrolle in der ZA-Praxis 

Hilfe! Die Behörde kontrolliert!

Die Praxisbegehung

  

ZÄ sehen solchen "Kontrollen" mit Gelassenheit entgegen, denn: solche Praxisbegehungen werden sehr rechtzeitig angekündigt und nach dieser Ankündigung hat der ZA in der Regel noch weitere 4 Wochen Zeit, um für diesen einen Tag alles vorzubereiten, dass ein Hygiene-Gutachter ihm nur das beste Zeugnis ausstellen kann!

 

In der Regel erhält der ZA von der Aufsichtsbehörde ein Ankündigungsschreiben. In diesem Schreiben wird er darüber informiert, dass im Rahmen einer Überwachung gemäß § 26 Abs. 2 MPG eine Besichtigung der Praxis durchgeführt werden soll.

Die Inspektion dient der Feststellung, ob die Aufbereitung der Medizinprodukte des ZAs einschließlich der damit verbundenen Schutzmaßnahmen (Präventionsmaßnahmen) in seiner Praxis den geltenden Richtlinien entsprechen.

 

Von der Ankündigung bis zum Begehungstermin selbst dauert es ca. vier Wochen. Der ZA hat also viel Zeit!

 

Zur Vorbereitung der Inspektion kann der ZA gebeten werden, innerhalb von zwei Wochen bestimmte Unterlagen einzureichen.

 

Bei der Begehung werden die Praxisräume inspiziert und die dazugehörenden Dokumentationsunterlagen überprüft.

 

Dem ZA wird geraten, an am Tag der Praxisbegehung möglichst keinen Praxisbetrieb zu haben.

 

Um dies ganz sicher planen zu können, darf der ZA direkt bei der Behörde nachfragen!

 

Nicht etwa, weil eine solche Begehung schonmal 1/2 bis 1 Tag in Anspruch nehmen kann. Nein! Ganz im Gegenteil: die Aufsichtsbehörde hat überhaupt nichts dagegen, die Begehung während des Praxisbetriebes durchzuführen, denn auf diese Weise kann der Begeher unter (angeblich) realistischen Bedingungen die Umsetzung der Richtlinien im Praxisalltag überprüfen.  

 

In einem (für ZÄ!) wertvollen Ratgeber  werden sehr genaue Gründe aufgeführt, warum jeder ZA sowas aber tunlichst vermeiden sollte und will: "Aber möchte man sich wirklich so auf die Finger schauen lassen, wenn z. B. an dem Tag ein hohes Patientenaufkommen ist und/oder man aus irgendwelchen Gründen an dem Tag mit Aushilfskräften und Auszubildenden arbeiten muss?"

Es sei zwar schon vorgekommen, dass für den Tag der Begehung mindestens 1 bis 2 Patienten einbestellt sein mussten, damit der Begeher unter realistischen Bedingungen prüfen kann. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht Standard und vom Begeher abhängig.

 

Mal ehrlich: selbst wenn diese Zahnpatienten am Tag der Begehung einbestellt werden: hier kann doch wirklich alles vom ZA vorbereitet werden, dass diese Ausnahmebehandlungen allen Vorschriften entsprechen. Das muss aber nicht ein Bild für alle Behandlungen zeichnen (tut es auch nicht!).

 

Dem ZA wird weiter geraten, darauf zu achten, dass an dem Tag nicht zufälligerweise gerade seine Reinigungskraft in der Praxis tätig ist. Denn auch diese Person kann befragt werden und stellt immer auch einen „Risikofaktor" dar. Die Gefahr ist groß, dass herauskommt, dass viele Reinigungskräfte überhaupt nicht wissen, wie und was besonders sorgfältig gereinigt oder entsorgt werden muss. Dass eine Begegnung mit Reinigungskräften, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ganz besonders vermieden wird, ist verständlich und kann bei der so rechtzeitigen Ankündigung des Begehungstermins gesteuert werden.

 

Es erklärt sich von selbst, weshalb solche Ratgeber mit den wertvollen Tipps BESTSELLER sind, denn:

 

Selbstverständlich will ein ZA sich nicht auf die Finger schauen lassen - aus diesem Grund kommt die rechtzeitige Ankündigung einer Praxisbegehung dem ZA entgegen, der  nach dieser Ankündigung noch vier Wochen Zeit hat, jede Schlamperei, die üblicherweise den Praxis-Alltag bestimmt, am Tag der Begehung nicht stattfinden zu lassen. Dieses wird natürlich auch in die "richtigen" Bahnen gelenkt, indem für den wahren Grund der Nachfragen beim Amt und die genaue Planung des Begehungstages ein anderer vorgeschoben wird: die behördliche Praxisbegehung ist nicht kostenlos,  und es ist das gute Recht des ZAs, ungestört die Begehung zu begleiten und bei Unklarheiten auch nachfragen zu können. - AHA.

So kann für den Begehungstag dafür gesorgt werden, dass die zahnärztlichen Instrumente wirklich hygienisch sauber sind. Was sehr häufig nicht der Fall ist! Ich habe sehr oft erlebt, dass "mein" Behandlungsbesteck noch vom Vorgänger war - inklusive der vom Speichel des vorherigen Patienten durchtränkten Presswatte, die dann in meinen Mund befördert wurde! Kein Witz!

Da ZÄ allgemein ja finanzielle Schwierigkeiten und niemals genug GELD haben, dürfen sie zum besseren Schutz vor solchen Praxisbegehungen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung unterstützt diese Vorsorgemaßnahmen und erstattet dem ZA zwischen 50 und 75 Prozent der dafür anfallenden Kosten.  Ist das nicht schön?


Die schlimmsten Hygienefehler unterlaufen ZÄn und Implantologen während einer Behandlung am Zahnpatienten.  Das kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen für den Zahnpatienten haben. 

Und das kontrolliert niemand!

 

So z.B. der Dr. Dr. B. in der Zahnklinik Hamburg, der eine  - noch dazu völlig ungeeignete - Bohrschablone mit bröckelnden TempBond-Resten in eine offene Operationswunde eingesetzt und meine Gesundheit gefährdet hatte. Ein Skandal! Der wahre Grund für eine mögliche Periimplantitis hätte niemals aufgeklärt werden können, und es wäre wieder einmal auf die "schlechte Hygiene" des Zahnpatienten abgewälzt worden. 

Dort also, wo die Hygiene am allerwichtigsten ist, wird überhaupt nicht kontrolliert. Deshalb müssen hier Zahnpatienten aufmerksam sein und laut werden!


Unzählige Ratgeber lassen den ZA wissen, dass und wie er bereits im Vorfeld eine Reihe von Maßnahmen ergreifen kann, die ihm die Sicherheit geben, der anstehenden Inspektion gelassen entgegenzusehen. Aus diesem Grund muss sich ein ZA überhaupt keine Sorgen machen, dass die Tendenz der Praxisbegehungen "steigend" sein soll.

Solche "Kontrollen" sind im Grunde genommen also ein Witz, und es wundert nicht, dass die Zeitschrift "FOCUS" ausgerechnet der Zahnklinik in Hamburg permanent Urkunden für beste ZÄ. beste Implantologen und beste Hygiene ausstellt.

 

Informationen unter anderem aus: "Leitfaden Praxisbegehung - Optimale Vorbereitung auf die Behördenkontrolle in der Zahnarztpraxis", Spitta-Verlag"