Die Zahnärztekammer (ZÄK) ist,  wie der Name schon sagt, ausschließlich zum Schutz ihrer Schäfchen , nämlich für die ZÄ da.  

Erliegen Sie nicht der Illusion, dass hier irgendwer auch nur im geringsten daran interessiert ist, wie es Ihnen geht!

Die ZÄK ist eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Heißt nichts anderes, als dass sie sich selbst "überwacht" und alle Rechte innehat, ZA-Pfusch zu vertuschen. Nun können Sie sich zusammenreimen, ob man hier wirklich daran interessiert ist, geschädigten Zahnpatienten Hilfe zukommen zu lassen. Schiedsverfahren dienen dazu, die Sache zu verzögern und irgendwie allenfalls einen Vergleich herbeizuführen, damit nichts an die Öffentlichkeit kommt. 

Hatten Sie auch angenommen, dass jemand doch die ZÄKn überwachen muss, und haben Sie auch angenommen, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)müsse dafür zuständig sein?? Das ist nicht der Fall! NIEMAND überwacht die ZÄKn. Dem Missbrauch wird also jede Tür geöffnet. Im Jahr 1992 hatte ich bei der ZÄK Hamburg moniert, dass man als geschädigter Patient, um einen Gutachter zugewiesen zu bekommen, dazu genötigt wird schriftlich zu formulieren, was genau man bemängelt. Simuliert wird, dies sei notwendig, damit der "richtige" Sachverständige gefunden wird und dieser seine Praxis in der Nähe Ihres Wohnbereichs hat, damit Sie nicht so weit fahren müssen. Richtig ist: dieses Schriftstück wird dem ZA zugeschickt, gegen den Sie Vorwürfe erheben. Der weiß nun genau, worum es geht und kann seelenruhig seine zahnärztliche Dokumentation so anpassen, dass in jedem Fall eine ganz korrekte Behandlung darin zu finden ist. Dies ist auch der Grund, weshalb Sie auch heute noch Ihre Patientenunterlagen nicht "umgehend" einsehen dürfen, auch wenn das Patientenrechtegesetz dies zusichert. Kein ZA hält sich daran. So lange er nicht weiß, was genau Sie ihm vorwerfen, wird er den Teufel tun, Ihnen irgendwelche Dokumentation in die Hand zu geben. Und wenn er dann weiß, was Sie ihm vorwerfen, werden Dokumentation "angepasst",  zu seinem Vorteil, versteht sich.  - Hierzu werde ich noch ausführlicher schreiben. Zunächst die Info: damals hatte man mir die Auskunft erteilt, man habe diese "Machenschaften" durchaus im Blick und wolle darüber beraten, ob der beschuldigte ZA solche Schriftstücke nicht ausgehändigt bekommt. - Bis heute hat sich daran aber nichts geändert.