Entmündigung vor Gericht
Das Patientenrechtegesetz ist ein Witz! Weder hat sich etwas inhaltlich (Text) geändert, noch hat sich das Verhalten von ZÄn und Rechtsprechenden geändert!
Wenn einerseits vom "mündigen" Patienten die Rede ist und anderseits geschädigte Patienten vor Gericht "entmündigt" werden, indem Sachverständige wohlwollend darin unterstützt, ja sogar oftmals aufgefordert werden, alle Beweise, die Patienten vorlegen, zu ignorieren und nur einseitig die (meistens zum Vorteil des ZAs manipulierte) angeblich "ordnungsgemäße Dokumentation des Arztes" zu beachten, dann stimmt etwas nicht in unserem Recht-Staat!
Wenn im selben Atemzug behauptet wird, der Patient habe seine Behauptungen nicht "sachverständig" bewiesen, stellt sich die Frage: wo ist denn der "neutrale" vom Gericht bestellte Sachverständige (den man als geschädigter Patient/Kläger natürlich zu bezahlen hat!)? Den gibt es nicht! Erschreckend: die Rechtsprechenden unterstützen die einseitige Begutachtung und räumen dem geschädigten Patienten weder rechtliches Gehör noch eine Beweisführung ein. Selbst ganz eindeutige Beweise von seiten eines Patienten werden ignoriert, und wenn sich in der "ordnungsgemäßen Dokumentation des Arztes" keine Hinweise für deren Behauptungen finden, werden Erkrankungen erfunden und diese erfundene Behauptungen, die aus dem Munde von ZÄn kommen, vom Gericht als "sachverständig bewiesen" deklariert - nur weil der Sachverständige (Kollege des ZAs!) dies ohne jeglichen Nachweis schlichtweg "sachverständig" bestätigt. Es herrscht gerade bei ZA-Verfahren reine Willkür. Das ist unser Recht-Staat! Das ist die Wahrheit über den mündigen Patienten, der auf Augenhöhe mit dem Arzt kommuniziert! Der vor Gericht den Mund zu halten hat und oftmals grobe Beleidigungen hinnehmen muss. Gerade in ZA-Verfahren haben die Rechtsprechenden nicht die geringste Lust, sich mit diesem leidigen Thema zu befassen. Sie verstehen nicht, was sie da in Schriftsätzen lesen - und wollen das auch gar nicht.
Und die Politiker verhalten sich nicht anders: sie propagieren das tolle Patientenrechtegesetz, ohne einmal ganz genau hinzusehen, was da genau steht, wer daraus Vorteile zieht und vor allem: wie es in der Realität aussieht. Kein Gesetz der Welt kann einem ZA vorschreiben, dass er die Dokumentation auf Wunsch eines Patienten ansehen oder kopieren lässt. Sie haben dies nicht getan und sie tun es nicht. Wenn ein Patient eine ärztliche Dokumentation wünscht, dann ist "etwas im Busche". Und da muss erstmal abgewartet werden, um diese angeblich nicht manipulierbare Dokumentation so hinzubiegen, dass Eintragungen so oder so ausgelegt werden können - immer aber im Sinne des Behandlers. In den vielen Jahren, die ich das beobachten musste, hat man so viel Geschick darin entwickelt, dass niemand ihnen auf die Schliche kommt. - Selbstverständlich werden fehlerhafte Behandlungsmaßnahmen nicht dokumentiert! Dass die Rechtsprechenden sich ausschließlich an der Dokumentation des Arztes orientieren und auch die Sachverständigen zu dieser Einseitigkeit angehalten werden, das wissen ZÄ! Und deshalb lehnen sie sich zurück und lachen über geschädigte Patienten. ZÄ wissen ganz genau: ein geschädigter Zahnpatient hat vor Gericht ganz gewiss eines nicht: RECHTE!
Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen! Dieser Missbrauch muss gestoppt werden. Er darf vor allem nicht von Rechtsprechenden unterstützt werden!
Mündigkeit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sind vom Patienten nur dann höchst gewünscht, wenn der Behandlungsvertrag in einen Kaufvertrag übergeht. Patienten werden schon längst als "Kunden" bezeichnet. Dann sollten aber auch die Entschädigungen für PFUSCH entsprechend hoch sein! In unserem Staat kann ein Patient sehr lange auf eine lächerliche Entschädigung warten - wenn überhaupt die Rechtsprechenden sich dazu durchringen können.