Stellt sich die Frage: warum werden bei ZAHNARZTPFUSCH noch immer "Dienstverträge" beleuchtet?
Bei der Bemessung von Schmerzensgeldern ist schon lange eine Änderung notwendig: ZÄ betätigen sich fast ausschließlich nur noch als Verkäufer und vergessen darüber ihre zahnmedizinischen Aufgaben. ZÄ bezeichnen inzwischen Zahnpatienten als "Kunden". Also muss bei ZAHNARZTPFUSCH auch nach den gesetzlichen Richtlinien eines Kaufvertrages verfahren werden.
Lesen Sie dazu auch
http://www.zahnarztpfusch.org/ZAHNARZT-oder-KAUFMANN/
Auch dieses Thema werde ich noch näher beleuchten.
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