Für die Erstkonsultation am 08. 02. 2018 habe ich fotografische Infos zum Zahnstatus vorbereitet und mitgenommen, um, wie z.B. in diesem Fall, auch über die verwendeten Implantate den "neuen" ZA zu informieren.
ZÄ sollten aufgrund ihrer Fachkunde (Studium der Zahnmedizin) zwar genau wissen, ob sie ein einphasiges oder zweiphasiges Implantat vor Augen haben, aber solche Infos als Zahnpatient zur Behandlungsdokumentation zu überreichen, ist nie verkehrt. Zumal ZÄ bei der späteren Rechnungsstellung sehr gerne betrügen und einphasige Implantate (wenig Aufwand bei Überkronung) mit zweiphasigen Implantaten (sehr zeit- und arbeitsaufwendig bei Kronen) "verwechseln", mit dem Wissen, dass Kassen, Versicherer - und natürlich der Zahnpatient sowas im Normalfall gar nicht beachten. Es sind aber ganz erheblich höhere Kosten, wenn bei einphasigen Implantaten die zweiphasigen (unberechtigterweise) berechnet werden.
Das jüngste OPG (März 2013) hatte ich auf einem USB-Stick kopiert, damit es sofort digital zur Behandlungsdokumentation des ZAs eingefügt werden kann.
Trotz der sofort zur Behandlungsdokumentation eingereichten detaillierten Informationen über die Implantate, wurde ich beim kommenden Termin nach den Implantaten gefragt - und einen Termin später erneut.
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